LEADER-Konzept

Das LEADER-Programm in Baden-Württemberg

Was ist LEADER?

LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Die Europäische Union unterstützt mit dem LEADER-Ansatz seit 1991 modellhafte Projekte im ländlichen Raum.

Der Buttom-Up Ansatz

Das LEADER-Förderprogramm zeichnet sich insbesondere durch seinen „Bottom-Up-Ansatz“ aus, d.h. die Menschen vor Ort entscheiden innerhalb einer LEADER-Aktionsgruppe (LAG) über die Entwicklungsstrategie für ihre Region und über die zu fördernden Projekte. Eine solche LAG besteht deshalb ausschließlich aus lokalen Akteuren. Zu diesen Akteuren gehören engagierte Bürger, Interessensvertreter der örtlichen Wirtschaft und Verwaltung sowie der regionalen Politik.

Regionalmanagement

Die Arbeit der Aktionsgruppe wird durch ein Regionalmanagement unterstützt. Dort werden Antragstellerinnen und Antragsteller, die ein LEADER-Projekt in ihrer Region umsetzen möchten, zu Fördermöglichkeiten und -inhalten beraten. Das Regionalmanagement gründet und pflegt regionale Netzwerke und betreut regionale Entwicklungsprozesse zu den im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) festgelegten Themen.

Ziele der Förderung

Ziel von LEADER ist es, die ländlichen Räume zukunftsfähig zu machen, daher stehen nachhaltige Projekte und Prozesse im Mittelpunkt der Förderung. Darüber hinaus sollen die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen soll erreicht werden, indem Antworten auf drängende Herausforderungen unserer Zeit entwickelt und erprobt werden. Hierzu zählen insbesondere auch der demografische Wandel, der Klimawandel und der Ressourcenschutz.

Die Umsetzung von Zielen des Naturschutzes über den LEADER-Ansatz ist insbesondere in Gebieten denkbar, die über eine aus Naturschutzsicht besonders wertvolle naturräumliche Ausstattung verfügen, und in denen sich Naturschutz und ländliche Entwicklung gegenseitig ergänzen, sowie mit hohen Naturpotenzialen ausgestattet sind, aus denen ein wirtschaftlicher Nutzen durch nachhaltiges, naturverträgliches Wirtschaften erwachsen kann.

Unverzichtbare Bestandteile von LEADER stellen der Erfahrungsaustausch und die Kooperationen der Kommunen und der Aktionsgruppen untereinander dar. Dabei wird besonderer Wert auf die Durchführung gemeinsamer Aktionen innerhalb Deutschlands und im europäischen Ausland gelegt.

Regionalbudget für Kleinprojekte
2019 wurde mit der Einführung des Regionalbudgets ein neuer Fördertopf zur Unterstützung von Kleinprojekten (mit Gesamtkosten unter 20.000 €) geschaffen. Hierfür stellen der Bund und das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) jährlich jeder Lokalen Aktionsgruppe (LAG) 180.000 € zur Verfügung. Mit dem Eigenanteil der LAGen erhöht sich das Budget auf 200.000 €, welches auf unbürokratischem Wege den Projektträgern zugutekommt. Die Entscheidung über eine Förderung liegt ausschließlich bei den LEADER-Aktionsgruppen. Gefördert wird dabei mit einem Fördersatz von 80 %! Anders als bei der konventionellen LEADER-Förderung erhalten die Projektträger ihre Fördergelder direkt von der Lokalen Aktionsgruppe ihrer Region.

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