Symbolbild Kostenplausibilisierung

Plausibilisierung der Kosten

Eine Besonderheit der LEADER-Förderung ist die sogenannte Kostenplausibilisierung. Sie wird von der EU gefordert und streng kontrolliert. Keine Zuwendung* darf an den Förderempfänger ausgezahlt werden, bevor die Kosten nicht "plausibilisiert" wurden.

Wann und wie muss ich gegenüber der Verwaltung nachweisen, dass meine Kosten plausibel sind?

  • Der Grundsatz ist: Vor der Bewilligung Ihres Vorhabens müssen Sie diese Plausibilisierung vornehmen. Das können Sie dadurch sicherstellen, dass Sie mindestens drei Angebote von Unternehmen vorlegen, die für die Beauftragung in Frage kommen.
  • Bei öffentlichen Zuwendungsempfängern muss in der Regel "vergeben" werden (Vergabeverfahren). In diesen Fällen erfolgt die Plausibilisierung im Rahmen der Vergabeprüfung vor der Auszahlung. Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass das Vergabeverfahren in diesen Fällen ordnungsgemäß durchgeführt wird.



Kann ich die Plausibilisierung auch nachholen, falls ich sie vergessen habe?

  • Nein, das ist nicht möglich. Sie können auch nicht nachträglich drei Angebote einholen und vorlegen, um die Plausibilität später zu begründen. Ihr Anspruch auf eine Förderung geht dann leider vollständig verloren.



*Zuwendung ist die Förderung, die Sie aus LEADER für Ihr Vorhaben erhalten

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